Handwerkerrechnung höher als das Angebot: was gilt?
Die Arbeit ist fertig, die Rechnung kommt, und der Betrag liegt spürbar über dem, was besprochen war. Ob Sie das hinnehmen müssen, hängt an einer einzigen Frage: Hatten Sie ein Angebot oder einen Kostenvoranschlag? Die beiden sehen fast gleich aus und werden im Alltag synonym verwendet, aber rechtlich sind es zwei verschiedene Dinge.
Keine Rechtsberatung
Diese Seite fasst geltendes Recht allgemeinverständlich zusammen und nennt zu jeder Aussage die Fundstelle. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt im Streitfall nicht den Rat einer Anwältin oder eines Anwalts.
| Frage | Kurz gesagt | Quelle |
|---|---|---|
| Vereinbarter Festpreis im Angebot | bindenddie vereinbarte Vergütung ist geschuldet | § 631 BGB (Werkvertrag), Gesetze im Internet |
| Kostenanschlag (Kostenvoranschlag) | eine Schätzungkeine Preiszusage, das Gesetz nennt ihn ausdrücklich so | § 649 BGB (Kostenanschlag), Gesetze im Internet |
| Bei wesentlicher Überschreitung | Anzeigepflichtder Unternehmer hat unverzüglich Anzeige zu machen | § 649 BGB (Kostenanschlag), Gesetze im Internet |
| Ihr Recht bei wesentlicher Überschreitung | Kündigungder Betrieb behält dann nur den Anspruch aus § 645 Abs. 1 | § 649 BGB (Kostenanschlag), Gesetze im Internet |
| Ab wie viel Prozent gilt sie als wesentlich? | steht nicht im GesetzEinzelfallfrage, von Gerichten entschieden | § 649 BGB (Kostenanschlag), Gesetze im Internet |
| Kosten für den Kostenanschlag selbst | im Zweifel nicht zu vergüten | § 632 BGB (Vergütung), Gesetze im Internet |
Was dabei zu beachten ist
- ·Entscheidend ist, was tatsächlich vereinbart wurde, nicht wie das Dokument überschrieben ist. Ein als Kostenvoranschlag betiteltes Papier mit einem fest zugesagten Preis kann als verbindliches Angebot zu werten sein.
- ·Die oft genannte Spanne von 10 bis 20 Prozent steht so nicht im Gesetz. Sie stammt aus Gerichtsentscheidungen zu einzelnen Fällen, und die sind unterschiedlich ausgefallen. Wer Ihnen eine feste Prozentgrenze als geltendes Recht verkauft, vereinfacht zu stark.
- ·Nachträge, die Sie unterwegs selbst beauftragt haben, sind keine Überschreitung des Anschlags, sondern zusätzliche Aufträge.
- ·Diese Seite betrifft den Werkvertrag nach BGB. Für Bauverträge mit VOB/B-Vereinbarung gelten teilweise abweichende Regeln.
Angebot oder Kostenvoranschlag: der ganze Unterschied
Ein Angebot mit festem Preis ist eine Zusage. Nehmen Sie es an, kommt ein Vertrag über genau diesen Betrag zustande, und nach § 631 Abs. 1 BGB schulden Sie die vereinbarte Vergütung. Nicht mehr.
Ein Kostenanschlag ist etwas anderes. Das BGB behandelt ihn in § 649 ausdrücklich als Schätzung. Er darf überschritten werden. Genau deshalb lohnt es sich, vor der Beauftragung zu fragen, was Sie eigentlich in der Hand halten, denn dieselbe Zahl bedeutet in beiden Fällen etwas völlig anderes.
Wann der Betrieb Sie warnen muss
Ein Kostenanschlag darf überschritten werden, aber nicht stillschweigend. § 649 BGB verlangt: zeichnet sich ab, dass das Werk ohne eine wesentliche Überschreitung nicht ausführbar ist, hat der Unternehmer dem Besteller unverzüglich Anzeige zu machen.
Das ist der Punkt, an dem die meisten Streitfälle kippen. Nicht die Überschreitung selbst ist das Problem, sondern dass niemand etwas gesagt hat, bis die Rechnung kam. Sie sollten die Chance haben zu entscheiden, ob Sie zu diesem Preis weitermachen wollen, solange die Entscheidung noch etwas ändert.
Und wenn die Überschreitung wesentlich ist, dürfen Sie kündigen. Der Betrieb behält dann nur den Anspruch nach § 645 Abs. 1 BGB, also im Wesentlichen für das, was bereits geleistet ist.
Die Prozentfrage, ehrlich beantwortet
Kaum eine Frage wird häufiger gestellt: ab wie viel Prozent ist eine Überschreitung wesentlich? Sehr viele Seiten antworten mit 10 bis 20 Prozent, als stünde das im Gesetzbuch. Das tut es nicht.
§ 649 BGB nennt keine Zahl. Die Spanne stammt aus Urteilen zu einzelnen Sachverhalten, und die fielen unterschiedlich aus. Plausibel ist auch, warum: 15 Prozent auf 1.000 Euro sind etwas anderes als 15 Prozent auf 100.000 Euro. Es bleibt eine Einzelfallbetrachtung.
Praktisch heißt das: eine Prozentzahl allein trägt Ihre Position nicht. Was trägt, ist die Frage, welche Positionen konkret teurer geworden sind und ob das begründet ist.
Was Sie konkret tun können
Vergleichen Sie Angebot und Rechnung Position für Position, nicht Summe gegen Summe. Fast immer stecken die Abweichungen in wenigen Zeilen, und der Rest stimmt überein. Das ist die Grundlage für jedes Gespräch, denn es verwandelt ein Gefühl in eine konkrete Frage.
Prüfen Sie dabei drei Dinge: Sind Positionen dazugekommen, die im Angebot fehlten? Sind Mengen oder Stunden gestiegen? Ist der Stundensatz derselbe geblieben?
Genau diesen Vergleich nimmt Ihnen Negoti8 ab. Sie laden Angebot und Rechnung hoch und bekommen zurück, welche Zeilen abweichen und wie sie im Marktvergleich dastehen, dazu ein Schreiben, das Sie versenden können.
Quellen
- § 631 BGB (Werkvertrag), Gesetze im Internet, geltende Fassung, abgerufen am 16.08.2026Die Grundnorm des Werkvertrags: wofür die Vergütung geschuldet wird.
- § 649 BGB (Kostenanschlag), Gesetze im Internet, geltende Fassung, abgerufen am 16.08.2026Der Gesetzestext zum Kostenanschlag: Anzeigepflicht des Unternehmers bei wesentlicher Überschreitung und das Kündigungsrecht des Bestellers.
- § 632 BGB (Vergütung), Gesetze im Internet, geltende Fassung, abgerufen am 16.08.2026Absatz 3 regelt, ob ein Kostenanschlag bezahlt werden muss.
Zuletzt aktualisiert: 2026-08-16
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